Krankenversicherung Studenten

Jeder, der sich an einer deutschen Hochschule einschreiben möchte, muss einen Versicherungsnachweis einer Gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, denn in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für Studierende. Der Student kann sich zwischen verschiedenen Krankenversicherung Studenten Alternativen entscheiden.

Krankenversicherung Studenten – Vorraussetzungen

Falls er oder sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und kein steuerpflichtiges eigenes Einkommen hat, besteht häufig noch über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlose Familienversicherung, für verheiratete Studenten gilt dies auch ohne Altersgrenze. Trifft dies nicht zu, so kann sich der Student für die gesetzliche Krankenversicherung Studenten entscheiden, alle gesetzlichen Krankenkassen bieten auch eine spezielle Krankenversicherung Studenten an.

Innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht (also Studienbeginn oder Ende der Familienversicherung) kann jedoch stattdessen auch bei der zuständigen GKV (also der AOK am Wohn- oder Studienort) ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dieser ist unwiderruflich und gilt für den Rest der Studienzeit. Das Bestehen einer privaten Krankenversicherung Studenten ist dafür nicht nötig, aber natürlich empfehlenswert.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Krankenversicherung Studenten

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch für Studenten der normale Leistungsumfang der GKV, der Beitrag wird staatlich festgelegt und beträgt seit dem Wintersemester 2009 monatlich 66,71EUR inklusive Pflegepflichtversicherung. Der Studentenstatus ist auf eine maximale Studiendauer von 14 Semestern und ein Höchstalter von 30 Jahren begrenzt und endet automatisch einen Monat nach der Exmatrikulation.

Die privaten Krankenversicherungen bieten ebenfalls spezielle Krankenversicherung Studenten Tarife ab etwa 70EUR monatlich an. Die Vertragsleistungen sind oft gestaltbar, Praxisgebühren und Zuzahlungen für Arzneimittel fallen nicht an, dafür ist ein Eigenanteil bei zahnärztlichen Leistungen üblich. Es gibt keine Semester- oder Altersbeschränkungen und die “Krankenversicherung Studenten” kann weitergeführt werden, falls auf das Studium eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgt. Wer sich später weiterhin privat krankenversichert, profitiert von einem jungen Einstiegsalter.